Katze draussen

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EU führt Chip- und Registrierungspflicht für Katzen ein – ein wichtiger Schritt mit Signalwirkung für die Schweiz

Die Europäische Union hat beschlossen, eine Chip- und Registrierungspflicht für Katzen einzuführen. Der Schweizer Tierschutz STS begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich: Er stellt einen wichtigen Fortschritt für den Tierschutz dar und bietet auch für die Schweiz wertvolle Ansatzpunkte.


Aus Sicht des STS ist insbesondere die verbesserte Rückverfolgbarkeit ein zentraler Vorteil. Wenn alle Katzen registriert sind, können Tiere eindeutig ihren Halterinnen und Haltern zugeordnet werden – etwa wenn sie entlaufen, ausgesetzt oder verletzt aufgefunden werden. Gleichzeitig stärkt die Registrierung die Verantwortung der Halterinnen und Halter und kann helfen, unüberlegte Anschaffungen zu reduzieren.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Bekämpfung des illegalen Tierhandels. Durch die verpflichtende Registrierung wird es deutlich schwieriger für skrupellose Händler und Züchter, Tiere anonym in Umlauf zu bringen. Dies entspricht einer langjährigen Forderung des STS und ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und effizientem Vollzug.

Auch Kastrationsprogramme würden sich gezielter umsetzen lassen. Leider wird dies aber dadurch erschwert, dass, die Bauernhofkatzen von der Registrierungspflicht ausgeschlossen sind. Solche Ausnahmen erschweren den Vollzug erheblich und schmälern die Wirksamkeit der Massnahme, insbesondere im Hinblick auf die Reduktion von Streunerpopulationen.

Für die Schweiz bedeutet die Entwicklung in der EU eine klare Chance – und zugleich einen Handlungsauftrag. Der STS setzt sich seit Jahren für eine flächendeckende, obligatorische Chip- und Registrierungspflicht für alle Katzen ein. Nur eine einheitliche Regelung ohne Ausnahmen ermöglicht einen wirksamen Vollzug. Wird eine ungechipte Katze aufgegriffen, ist heute oft unklar, ob es sich um ein Tier mit Halterin oder Halter oder um eine Streunerkatze handelt. Nach Ablehnung einer entsprechenden Motion im letzten Jahr unterstützt der STS zurzeit Vorstösse auf kantonaler Ebene. Im Wissen darum, dass Insellösungen zusätzliche Fragestellungen schaffen und mit dem Fernziel eine möglichst flächendeckende Lösung schaffen zu können.

Der STS ist überzeugt: Eine nationale, flächendeckende Pflicht würde den Schutz der Katzen in der Schweiz nachhaltig stärken, den Vollzug vereinfachen und einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung von Tierleid leisten.

Die EU macht vor, wie ein erster Schritt aussehen kann – nun ist es an der Schweiz, konsequent und vereint nachzuziehen.

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